Dr. med. Claudia Ussat
- Fachärztin für Innere Medizin -
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Sprechstunde (mit Termin) |
Kurz-Srechstunde (mit Termin*) |
Laborzeiten | |
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Mo Montag | 9 - 11 Uhr 16 - 18 Uhr |
11 - 12 Uhr | 8 - 10 Uhr |
Di Dienstag | 9 - 11 Uhr nach Vereinbarung |
11 - 12 Uhr | 8 - 10 Uhr |
Mi Mittwoch | 10 - 13 Uhr | 13 - 14 Uhr | 9 - 11 Uhr |
Do Donnerstag | 9 - 11 Uhr 17 - 20 Uhr |
11 - 12 Uhr | 8 - 10 Uhr |
Fr Freitag | 9 - 11 Uhr | 11 - 12 Uhr |
Hausarztpraxis in Heiligensee
Bekassinenweg 23
13503 Berlin
Telefon: 030 / 431 30 50
Fax: 030 / 43 66 70 85
E-Mail: praxis[at]ussat[punkt]de
Senden Sie bitte keine Befunde oder Mails mit Anhängen, diese werden von uns nicht geöffnet.
Hinweise auf das Verhalten in bestimmten Situationen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion / Corona Kontakt
Wichtig: Isolierung gilt für erkrankte Personen, Quarantäne für Kontaktpersonen.
Der Test auf Covid-19 ist positiv. Was tun?
Sie begeben sich sofort in Selbstisolierung. Das bedeutet, Sie bleiben zu Hause und versuchen auch einen engen Kontakt zu Ihren Mitbewohnern/Familienangehörigen zu vermeiden. Melden Sie sich bitte selbst beim Gesundheitsamt. Wenn Sie das Gesundheitsamt telefonisch nicht erreichen, können Sie auch eine E-Mail schreiben. Das Gesundheitsamt wird über Ihren positiven Test durch das untersuchende Labor informiert. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung kann es etwas dauern bis Sie Nachricht vom Gesundheitsamt erhalten. Informieren Sie die Personen, mit denen Sie in den letzten 14 Tagen engen Kontakt hatten (länger als 15 Minuten, ohne Maske, in geschlossenen Räumen).
Die Pflicht zur Quarantäne /Selbstisolation ist in einer Allgemeinverfügung des Landes Berlin festgelegt. Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 500 bis 25.000 € geahndet. Arztbesuche in der Selbstisolierung/Quarantäne sind nicht gestattet! Videosprechstunde ist möglich.
Die Entisolierung erfolgt nach folgenden Kriterien des RKI:
Bei Fragen wenden Sie sich an das Gesundheitsamt.
Ausnahme: Bewohner eines Pflegeheimes erhalten immer vor Entisolierung einen COVID-19 Test.
Ich hatte Kontakt zu einer COVID-19 positiven Person. Was ist zu tun?
Zunächst muss unterschieden werden, welcher Kategorie Kontaktperson Sie zuzuordnen sind.
Kontaktperson Kategorie I
(A) Enger Kontakt zu einer infizierten Person weniger als 1,5 m Abstand, mehr als 15 Minuten „Face to Face“, Kuss oder Umarmung.
(B) Kontakt im selben Raum, länger als 30 Minuten unabhängig vom Abstand mit hoher Aerosol Belastung z.B. im Büro, im Klassenzimmer, bei einer Feier, beim Singen oder gemeinsamen Sporttreiben.
Kontaktpersonen der Kategorie I begeben sich in 14 tägige häusliche Quarantäne. Wichtig! Die Quarantäne kann nicht durch einen negativen Test verkürzt werden, da die Inkubationszeit 14 Tage beträgt und man auch nach negativem Test innerhalb der 14 Tage noch erkranken kann. Melden Sie sich bitte selbst beim Gesundheitsamt. Wenn Sie das Gesundheitsamt telefonisch nicht erreichen, können Sie auch eine E-Mail schreiben. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung kann es dauern, bis das Gesundheitsamt sich bei Ihnen meldet. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamts entscheiden, ob Sie einen COVID-19 Test erhalten.
Es wird empfohlen ein Symptomtagebuch zu führen und 2x täglich die Körpertemperatur zu kontrollieren.
Sollten Sie in der Quarantäne erkranken, besteht der Verdacht auf eine Corona Infektion. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamts klären mit Ihnen das weitere Procedere.
Bei asymptomatischen Personen endet die Quarantäne nach 14 Tagen, ein COVID-19 Test ist nicht vorgesehen.
Nochmal: Quarantäne bedeutet „Hausarrest“. Arztbesuch, Einkäufe o.ä. sind verboten! Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an Ihre Hausärztin wenden. Wir werden Ihre Fragen gerne, evtl. nach einem Rückruf, beantworten. Die Arztpraxis darf in der Quarantäne nicht aufgesucht werden. Videosprechstunde ist möglich.
Kontaktperson Kategorie II
Kontakt zu einer COVID-19 positiven Person, aber anders als bei Kategorie I weniger als 15 Minuten auf kurzer Distanz (<1,5 m) oder kürzer als 30 Minuten in einem Raum mit hoher Aerosol Belastung.
Für 14 Tage sollen die persönlichen Kontakte reduziert werden, Einhalten der AHA-L Regeln. Eine Kontaktverfolgung erfolgt nicht. Ein COVID-19 Test ist bei asymptomatischen Patienten nicht vorgesehen.
Sollten Symptome auftreten, melden Sie sich bitte umgehend beim Gesundheitsamt. Beim Hausarzt kann eine Untersuchung und ein COVID-19 Test erfolgen.
Kontaktperson III
Bezieht sich auf medizinisches Personal, das unter Schutzmaßnahmen Kontakt zu infizierten Patienten hat.
Hier ist ein Selbst Monitoring empfohlen, Testung erfolgt bei Symptomen.
Ich hatte Kontakt zu einer Kontaktperson
Ein Covid-19 Test ist nicht vorgesehen.
Es wird die Einhaltung der AHA-L Regeln und die Vermeidung von nicht notwendigen Kontakten empfohlen. Sollten Symptome auftreten, kann nach Rücksprache mit dem Hausarzt in der Praxis auf COVID-19 getestet werden.
Beispiel: Das Kind befindet sich wegen eines Coronafalles in der Schule in Quarantäne: Vermeidung eines engen Kontaktes zum Kind (soweit dies möglich ist), Eltern können aber arbeiten und einkaufen gehen. Sollte der Arbeitgeber einen COVID-19 Test verlangen, ist die eine Selbstzahler Leistung, Ausnahme: Lehrer, Erzieher, Pflegeberufe, medizinischer Bereich.
Ich habe keine Symptome (mehr), mein Arbeitgeber verlangt aber einen negativen Corona Test
Die Testung von asymptomatischen Patienten erfolgt nach den Kriterien des RKI.
Wichtig ist die Testung von Menschen, die im Gesundheitswesen, in der Altenpflege, aber auch in Schulen und Kitas arbeiten. Bei anderen Personengruppen ist die Testung auf COVID-19 eine Selbstzahlerleistung, d.h. die Krankenkassen /Gesundheitsämter übernehmen die Kosten nicht.
Erhalte ich eine Krankschreibung für die Isolierung /Quarantäne?
Eine AU Bescheinigung erhalten Patienten, die erkrankt sind, d.h. Symptome haben. Menschen, die sich aufgrund eines Kontaktes in Quarantäne begeben müssen, erhalten keine AU Bescheinigung. Die Quarantäne-Anordnung wird vom Gesundheitsamt bescheinigt. Mit dieser Bescheinigung erhalten Sie den Lohnausgleich über das Infektionsschutzgesetz.
Siehe auch die Seiten zur Corona Virus SARS-CoV-2 auf www.rki.de
Rezepte werden nur noch nach vorheriger Bestellung ausgestellt.
Patienten, die ein Folge-Rezept benötigen, werden gebeten die Rezeptbestellung schriftlich zu formulieren und bis 12:00 Uhr in unseren Hausbriefkasten einzuwerfen, oder das Rezept per Email zu bestellen. Sollte dies nicht möglich sein, ist auch eine telefonische Rezeptbestellung möglich.
Die Rezepte werden vorbereitet und können am folgenden Praxistag
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 9:00 Uhr und 12:30 bis 13:30 Uhr
und
Mittwoch von 9:00 bis 10:00 Uhr
in der Praxis abgeholt werden.
Rezeptwünsche die nach Sprechstundenende eingehen, können erst am übernächsten Praxistag zu den bekannten Zeiten abgeholt werden.
Damit vermeiden wir für Sie einen längeren Aufenthalt in der Praxis und können den Rezeptwunsch mit dem Verordnungsplan abgleichen.
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) aus, bevor Sie das Formular absenden.